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Allgemeine Geschäftsbedingungen
NMR-Marketing, Niklas Niemeyer, Lange Lage 3, 37154 Northeim
1. Geltungsbereich und Abwehrklausel
a. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem NMR-Marketing, Niklas Niemeyer mit Sitz in Northeim (nachfolgend auch «NMR» oder «Auftragnehmer») und den Kunden, soweit diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Sie werden vom Kunden mit Auftragserteilung anerkannt. Diese AGB gelten nicht, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen der Geltung der AGB des Kunden ausdrücklich zu.
2. Vertragsschluss / Unterauftragnehmer / Zusätzliche Leistungen
a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung des Kunden durch uns schriftlich oder in Textform bestätigt wird oder wir mit der Ausführung begonnen haben.
b. NMR ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer/Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
c. Zusätzliche Leistungen, die nicht vertraglich vereinbart worden sind und durch den Kunden beauftragt werden, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt entsprechend für Vor-Ort-Termine beim Kunden, die auf seinen Wunsch erfolgen. Nachträgliche Änderungswünsche nach Freigabe des Skriptes werden als Zusatzaufwand separat vergütet. Nachträgliche Änderungen, die vom Kunden gefordert werden, der Verwerfungsfall oder die Nichtnutzung der erstellten Beiträge, Videos oder Reels oder das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges (z. B. das Erreichen einer konkreten Anzahl von Leads, Conversions, Klicks oder bestimmten Umsatzzielen) berühren den entstandenen Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht.
3. Vergütung / Rechnungstellung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
a. Rechnungen von NMR sind sofort fällig, soweit nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Der Abzug von Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Schriftform.
b. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen einzustellen (Leistungsstopp). Ein Verzug des Auftragnehmers mit seinen Liefer- oder Leistungsfristen ist für diesen Zeitraum ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist im Fall des Zahlungsverzuges berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über den Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (insbesondere Kosten für Mahnungen, Inkassodienstleistungen, Rechtsberatung und -verfolgung sowie durch den Verzug entstandene Finanzierungskosten) bleibt ausdrücklich vorbehalten.
c. Gegenansprüche des Kunden berechtigen nur dann zur Aufrechnung, wenn sie anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder gerichtlich entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Erbringung der Marketing-Dienstleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich und vollständig vorzunehmen. Hierzu gehört insbesondere das vollständige Ausfüllen und Übermitteln des vom Auftragnehmer bereitgestellten Onboarding-Fragebogens sowie die Bereitstellung aller benötigten Daten, Zugänge und Materialien.
b. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung entsteht mit dem rechtsverbindlichen Abschluss des Vertrages. Sie besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt.
c. Der Leistungsbeginn des Auftragnehmers verschiebt sich um den Zeitraum, bis der Kunde den Onboarding-Fragebogen vollständig ausgefüllt und eingereicht hat. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Vertragsschluss nicht nach, wird der Auftragnehmer den Kunden per E-Mail mahnen und ihm eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen setzen. Verstreicht diese Nachfrist fruchtlos, ohne dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf die bis zum Kündigungszeitpunkt fällige Vergütung in voller Höhe bestehen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben vorbehalten.
5. Vorzeitige Kündigung und Account-Zugangsdaten
a. Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund, die vom Kunden zu vertreten ist (z. B. bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverzug), wird die volle Vergütung für die gesamte verbleibende Restlaufzeit des Vertrages sofort zur Zahlung fällig (Schadensersatz statt der Leistung). Der Auftragnehmer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
b. Der Instagram-Account bzw. sonstige Social-Media-Kanäle verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Auftragnehmer ist nach Beendigung des Vertrages verpflichtet, die Zugangsdaten und die Administration an den Kunden zu übergeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Zugangsdaten steht dem Auftragnehmer ausdrücklich zu: Die Herausgabe und Übertragung der Zugangsdaten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang aller offenen Rechnungen aus diesem Vertragsverhältnis. Die Übergabe der Zugangsdaten erfolgt innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsende, vorausgesetzt, sämtliche offene Rechnungen aus dem Vertragsverhältnis sind vollständig gezahlt.
6. Verantwortlichkeit für Inhalte / Haftungsbeschränkung
a. Der Kunde gewährleistet, dass von ihm zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereitgestellte Dokumente (z. B. Vorlagen, Muster und Unterlagen), Inhalte und sonstige Informationen frei von Rechten Dritter sind, die der rechtmäßigen Erbringung der vertraglichen Leistungen entgegenstehen. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Kosten einer damit verbundenen angemessenen Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung frei, insbesondere aus dem Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Inhalte oder sonstigen Informationen auf seinen Online-Präsenzen und die von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte oder sonstigen Informationen rechtlich zulässig sind.
b. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen als Dienstleistungen im Sinne des Dienstvertragsrechts (§ 611 BGB). Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen hat. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. das Erreichen einer konkreten Anzahl von Leads, Conversions, Klicks oder bestimmten Umsatzzielen) wird ausdrücklich nicht geschuldet oder garantiert.
c. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, auf Arglist, oder Übernahme einer Garantie sowie einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beruhen. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Der Auftragnehmer haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind und beschränkt auf die jeweilige 3-fache Auftragssumme des betreffenden Auftrages. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Auftragnehmer nicht.
7. Geheimhaltungspflicht / Datenschutz
a. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, welche dem jeweils anderen Vertragspartner aufgrund der Zusammenarbeit unmittelbar oder mittelbar bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte ohne Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners zu offenbaren oder weiterzugeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Dem anderen Vertragspartner ist es untersagt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. die damit verbundenen Kenntnisse für andere Zwecke als zur Erfüllung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar zu verwenden oder zu verwerten.
b. Jede Vertragspartei verpflichtet sich darauf, die ihnen im Zuge ihrer Tätigkeit für die jeweilige Vertragspartei bekannt werden personenbezogenen Daten von Kunden und Mitarbeitern nicht unbefugt zu verarbeiten, zu nutzen oder an Dritte zu übermitteln und die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten.
8. Urheber- und Nutzungsrechte / Referenz
a. Der Auftragnehmer ist Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte hinsichtlich der von ihm erstellten Inhalte (Content). Alle Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung beim Auftragnehmer. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbefristetes bzw. unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht. Der Kunde darf ihm vom Auftragnehmer ggf. im Zusammenhang mit dessen Leistungen überlassenen Content in dem Umfang nutzen und verwerten, der vereinbart oder nach dem Vertragszweck erforderlich ist. Ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers ist der Kunde nicht berechtigt, ihm überlassenen Content ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, nachzuahmen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Content ganz oder teilweise zu übertragen oder Dritten einzuräumen.
b. Der Auftragnehmer darf die Inhalte bzw. den Content als Referenz bzw. Eigenwerbung nutzen, sofern kein schriftlicher Widerspruch des Kunden erfolgt.
9. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort für alle Leistungen ist Northeim. Als Gerichtsstand gilt für alle Rechtsstreitigkeiten das für unseren Geschäftssitz in Northeim zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, am Sitz unseres Vertragspartners zu klagen. Bei einer Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands trägt der Kunde im Fall seines Unterliegens die uns aufgrund der Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung notwendigerweise entstandenen Kosten, insbesondere Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten, Reisekosten und Auslagen.
b. Soweit in diesen AGB die Einhaltung der Schriftform vorgesehen ist, wird die Schriftform auch durch die Einhaltung der Textform (§ 126b BGB) gewahrt.
c. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das jeweils aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
Stand 26.09.2026